Drogenpolitik

August 30th, 2007

>>Denn eine toxische Wirkung des Zaubersalbeis ist nicht bekannt, ebenso wenig wie ein Suchtpotenzial, und in der einzigen ernst zu nehmenden Studie über seine Wirkung, die die Universitäten Barcelona und Madrid im Jahr 2006 veröffentlichten, nannten die befragten Konsumenten als negativste Begleiterscheinung seine viel zu kurze Wirkungsdauer.<< Schön: Ivo schreibt in der Jungle World über die nicht so schöne Entwicklung um Salvia Divinorum und über den Entheovision-Kongreß.

One Response to “Drogenpolitik”

  1. godforgivesbigots Says:

    Selten dämlich ist auch die Position der Bundesregierung in punkto Cannabis:

    “Drogenabhängigkeit ist eine Krankheit und deshalb steht für die Bundesregierung die Betreuung und der Ausstieg im Vordergrund. Eine Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest, weil sie Cannabis nicht
    als harmlose Droge ansieht. … Da eine Legalisierung von Cannabis nicht in Betracht kommt, ist die Fragestellung abwegig.”

    Allerdings werden an anderer Stelle auch die Zwänge benannt, aus denen sich die diese wahnsinnige Haltung ergibt:

    “Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Die Bundesregierung hält auch deshalb an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 BtMG), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Auch in neueren Studien wird auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum hingewiesen. Bei den ambulanten Drogenberatungsstellen nimmt der Anteil von Klienten, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen, zu. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz in Erwägung zu ziehen. Sie wird darin von der internationalen Gemeinschaft und der hierfür zuständigen Weltgesundheitsorganisation bestärkt, die an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen festhalten wollen. Deutschland ist zur Umsetzung der Übereinkommen vertraglich verpflichtet.

    Ohne solches Freigabesignal sperrt sich die mächtigste Frau der Welt (Forbes) allerdings auch von jeglicher politischer Legimität aus, von der sie vielleicht Gebrauch machen könnte. Good riddance prohibition whore!

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