Noch ein Teilerfolg

March 19th, 2008

>>Gemäß der Entscheidung der Karlsruher Richter müssen die Telekommunikationsfirmen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.<< BVG-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

7 Responses to “Noch ein Teilerfolg”

  1. neuronal Says:

    Ist ja alles nur eine vorläufige Entscheidung, insofern ganz okay. (Im Heise-Artikel wird das nicht so deutlich.)

    In dem Urteil steht übrigens auch nicht, dass die Behörden nicht zugreifen dürfen, sondern dass es den Providern nicht erlaubt ist, die Daten rauszugeben, wenn keine “schwere Straftat” ermittelt wird. (“In den übrigen Fällen ist von einer
    Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen.”). Der Ball scheint also bei den Providern zu liegen.

  2. Haribo Says:

    Wenn die Provider also nur im enstprechenden Fall tätig werden, haben unbescholtene Bürger nichts befürchten. Tja, unbescholten müßte man sein! Manche scheinen zu glauben, sie hätten vom Staat irgendwann eine persönliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen.

    Ts, ts.

  3. neuronal Says:

    Naja, diesen Teil wollte ich auch nicht verteidigen, sondern bloß darauf hinweisen, dass das Zitat oben etwas irreführend ist.
    Das find ich eher skurril, dass jetzt der Provider über die Rechtmäßigkeit der Anfragen – nämlich ob

    “Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des
    Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre”

    ) – entscheiden soll. Vielleicht kriegt dann jeder Internetanbieter seinen eigenen Verfassungsrichter gestellt.

    Aber wichtig ist letztlich, was im Hauptverfahren rauskommt.

  4. philip Says:

    auch schön, peter schaar dazu eben im inforadio: “…nicht etwa zur verfolgung von bagatellen wie z.b. vermeintlicher urheberrechtsverletzung…”

  5. Haribo Says:

    Die Frage ist doch aber, wie lange das eine Bagatelle bleibt.

  6. godforgivesbigots Says:

    Also das finde ich sehr treffend beobachtet:

    Aber auch die Liste der [sog. “schweren] Straftaten aus Paragraf 100 a Strafprozessordnung beherbergt kleinere Straftaten, wie etwa Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Volksverhetzung. Ein Profilpic mit Drogennutzung kann also weiterhin zu Ermittlungen führen wie auch ein ungeschickt formulierter Forumseintrag. … [Dies] zeigt das grundsätzliche Problem der Vorratsdatenspeicherung: solange Daten gespeichert werden, ist eine überbordende Nutzung nicht auszuschließen.

    Charakterisieren würde ich das nicht als Teilerfolg sondern eher als vorläufigeSchadensbegrenzung. Selbst wenn guter Wille seitens der Provider und zivile Disziplin seitens der Behörden dazu führen sollten, dass die Vorratsdatenspeicherung das gesellschaftliche Vertrauen nicht gleich vollends zerrüttet, bleibt das Risiko dass sich diese Konfiguration plötzlich verschärfen kann, auch rückwirkend. Wenn der Schäuble ein bißchen nachgedacht hätte wäre er vielleicht selber draufgekommen daß man Fesseln erst anlegt und dann strammzieht, und nicht alles auf einmal.

  7. cmc Says:

    Manchmal dringt ein Sprichwort mit ungeahnter Kraft in den Alltag ein- gestern zum Beispiel: Steter Tropfen höhlt den Stein. Denn genau diesen Eindruck konnten die vielfältigen Proteste in den letzten Monaten gegen die Vorratsdatenspeicherung wecken. Erst in der letzten Woche waren Hunderte menschen in Köln zu einer Demonstration für eine “freie Zukunft” gekommen. Jetzt haben diese vielen Proteste wohl einen Teilerfolg bewirkt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt. Das Gericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen, setzte aber hohe Hürden für die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden. Demnach dürften die Verbindungsdaten von Festnetz- und Handyanschlüssen für sechs Monate bei den Unternehmen gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Bei weniger schweren Straftaten muss die Weitergabe bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterbleiben. Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst für ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden. Ein Gespräch dazu mit dem Sprecher AK Vorratsdatenspeicherung Ricardo Cristof Remmert-Fontes.

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