Verwaltungsgericht läßt Nazis durch Dresden marschieren
Saturday, February 6th, 2010>>Das Gericht schrieb zur Begründung, der Staat sei gehalten, angemeldete Versammlungen vor Störungen Dritter zu schützen. Gegen die angemeldete Veranstaltung selbst dürfe nur im Falle des »polizeilichen Notstandes« vorgegangen werden – den sah das Gericht nicht als gegeben.>Nach dem, was vorgelegt wurde, könne nicht angenommen werden, dass die Polizei personell oder organisatorisch nicht in der […]