Verwaltungsgericht läßt Nazis durch Dresden marschieren

Saturday, February 6th, 2010

>>Das Gericht schrieb zur Begründung, der Staat sei gehalten, angemeldete Versammlungen vor Störungen Dritter zu schützen. Gegen die angemeldete Veranstaltung selbst dürfe nur im Falle des »polizeilichen Notstandes« vorgegangen werden – den sah das Gericht nicht als gegeben.>Nach dem, was vorgelegt wurde, könne nicht angenommen werden, dass die Polizei personell oder organisatorisch nicht in der […]

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